Innova influencer

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Deine Spezialistin für influencer

Schwerpunkte Einkommensteuer, Unternehmensbewertung und Infuencer, berät Sie auch auf Englisch

Lisa Lamers

Steuerberaterin
10 Jahre Beratung Erben & Schenken Prokuristin

Kathrin Hellingrath

Steuerberaterin

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Influencer erzielen durch verschiedene Einnahmequellen wie bezahlte Kooperationen, Affiliate-Marketing und gesponserte Beiträge oft beachtliche Summen. In Deutschland unterliegen diese Einnahmen der Steuerpflicht. Sobald ein Influencer Einnahmen generiert, muss er diese beim Finanzamt melden und versteuern. Es gilt: Einnahmen ab dem ersten Euro sind zu versteuern, und die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, wenn Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vorliegen.

Für Influencer stellt sich oft die Frage, wie Werbung steuerlich zu behandeln ist. Das Finanzamt unterscheidet streng zwischen Posts, die der Eigenwerbung oder der Vermarktung von Produkten dienen, und privaten Inhalten. Wenn ein Influencer für die Erwähnung eines Produkts oder die Teilnahme an einer Kampagne bezahlt wird, handelt es sich um steuerpflichtige Einnahmen. Das Finanzamt bewertet solche Kooperationen regelmäßig als selbstständige Tätigkeit..

Viele Influencer erhalten kostenlose Produkte, Reisen oder Dienstleistungen im Rahmen von Kooperationen. Diese Sachleistungen sind ebenfalls steuerpflichtig. Es wird von einer unentgeltlichen Bereicherung ausgegangen, die nach dem Marktwert versteuert werden muss. Daher sollten Influencer nicht nur ihre Geld-, sondern auch Sachzuwendungen genau dokumentieren. 

Für kleinere Influencer, deren jährlicher Umsatz die Grenze von 22.000 Euro nicht übersteigt, kann die Kleinunternehmerregelung eine attraktive Option sein. Diese Regelung befreit sie von der Umsatzsteuerpflicht. Allerdings entfällt dann auch der Vorsteuerabzug. Die Entscheidung für oder gegen diese Regelung sollte gut überlegt sein, da sie sich auf die finanzielle Situation auswirkt.

Viele Influencer arbeiten mit Unternehmen zusammen, die internationale Wurzeln haben. Wenn Influencer Dienstleistungen für Unternehmen im Ausland erbringen, müssen sie die Vorschriften zur Umsatzsteuer genau beachten. Das Reverse-Charge-Verfahren kommt oft zum Tragen, bei dem die Steuerlast auf den Leistungsempfänger verlagert wird. Dennoch muss die Umsatzsteuer in der Steuererklärung ausgewiesen werden.

Durch die öffentliche Präsenz von Influencern stehen deren Einkünfte oft unter besonderer Beobachtung des Finanzamtes. Posts auf Social Media, Kooperationen und Werbeeinnahmen lassen sich öffentlich nachvollziehen. Daher kann es für Influencer vermehrt zu Steuerprüfungen kommen, bei denen alle Einnahmequellen und -arten sorgfältig überprüft werden.

Viele Influencer arbeiten auf selbstständiger Basis, was bedeutet, dass sie ihre Steuern eigenverantwortlich abführen müssen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Influencer bei Agenturen oder Unternehmen angestellt sind. In diesen Fällen werden Steuern automatisch vom Arbeitgeber abgeführt. Es ist wichtig, den eigenen Status genau zu kennen, da die steuerlichen Verpflichtungen für Selbstständige und Angestellte stark variieren.

Influencer, die auf Plattformen wie Instagram, YouTube oder TikTok aktiv sind, sollten genau dokumentieren, welche Einnahmen sie von diesen Plattformen erhalten. Oft bieten Plattformen wie YouTube detaillierte Einnahmenübersichten, die in die Steuererklärung übernommen werden können. Diese Daten sind wichtig, um gegenüber dem Finanzamt Transparenz zu gewährleisten und mögliche Steuernachzahlungen zu vermeiden.

Scheinselbstständigkeit kann für Influencer ein Problem werden, wenn sie fast ausschließlich für ein einziges Unternehmen arbeiten und dabei weisungsgebunden sind. In solchen Fällen könnte das Finanzamt die Tätigkeit als Angestelltentätigkeit einstufen, was zu erheblichen Steuernachzahlungen und Sozialabgaben führen kann. Influencer sollten darauf achten, für mehrere Auftraggeber zu arbeiten und ihre Unabhängigkeit zu wahren.

Da Influencer oft hohe Einnahmen erzielen, kann auch die Steuerlast erheblich sein. Es empfiehlt sich, einen Teil der Einnahmen für die Steuernachzahlungen zur Seite zu legen. Gerade Selbstständige müssen vierteljährlich Vorauszahlungen leisten, und am Jahresende kann es zu Nachzahlungen kommen. Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, sollten Influencer regelmäßig Rücklagen für ihre Steuerpflichten bilden.

faq - influencer im steuerrecht

Als Influencer musst du in der Regel Einkommensteuer und, falls du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmst, Umsatzsteuer zahlen. Auch Gewerbesteuer kann fällig werden, wenn dein Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet.

Ja, Influencer gelten als gewerblich tätig, wenn sie regelmäßig Einkommen aus Kooperationen, Werbung oder Produktplatzierungen erzielen. Die Anmeldung eines Gewerbes ist daher erforderlich.

Du kannst Ausgaben, die direkt mit deiner Tätigkeit als Influencer zusammenhängen, steuerlich absetzen. Dazu gehören z.B. Kosten für Technik (Kamera, Laptop), Software, Reisekosten, Arbeitszimmer, Werbeanzeigen und eventuell sogar Kleidung, wenn sie ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird.

Auch kostenlose Produkte, die du als Gegenleistung für Werbung oder Produktplatzierungen erhältst, sind als Einnahmen steuerpflichtig. Der Wert des Produkts muss ermittelt und in deiner Steuererklärung angegeben werden.

Wichtig ist, dass du nur die Ausgaben absetzt, die wirklich geschäftlich genutzt werden. Wenn du z.B. dein Smartphone sowohl privat als auch beruflich nutzt, musst du den beruflichen Anteil schätzen und nur diesen absetzen.

Wenn du als Influencer ins Ausland ziehst, kann es sein, dass du sowohl im Ausland als auch in Deutschland steuerpflichtig bist, je nachdem, wo du deine Einkünfte erzielst. Viele Länder haben Doppelbesteuerungsabkommen, die verhindern, dass du doppelt Steuern zahlen musst. Es ist wichtig, dies mit einem Steuerberater zu klären.

Ja, Reisen können steuerlich abgesetzt werden, wenn sie eindeutig beruflich bedingt sind, z.B. für Kooperationen, Shootings oder Events. Allerdings müssen die Kosten für die Reise klar dokumentiert und der berufliche Zweck nachgewiesen werden.

Einnahmen aus ausländischen Kooperationen sind grundsätzlich auch in Deutschland steuerpflichtig. Du musst diese Einkünfte in deiner Steuererklärung angeben. Je nach Land und Steuerabkommen können zusätzliche Regelungen gelten, die die Besteuerung beeinflussen.

Einnahmen aus Affiliate-Marketing sind ebenso wie andere Einnahmen steuerpflichtig. Sie zählen zum Einkommen und müssen entsprechend versteuert werden. Wenn du regelmäßig solche Einnahmen erzielst, bist du ebenfalls umsatzsteuerpflichtig, sofern du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt.

Du musst alle steuerlich relevanten Unterlagen, wie Rechnungen, Belege und Kontoauszüge, grundsätzlich zehn Jahre lang aufbewahren, wenn du gewerblich tätig bist. Dies betrifft sowohl digitale als auch gedruckte Dokumente.

 

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